Notbetreuung in Schulen und Kitas:

Grundsätzlich gilt, dass eine Betreuung in Schulen und Kitas derzeit ausgeschlossen ist.

Ausgenommen hiervon sind

– Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil zum „Personal kritischer Infrastruktur“ (siehe unten) gehört und    in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist oder

– Kinder alleinerziehender Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Für beide Personenkreise gilt, dass eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert und eine Möglichkeit flexibler Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann. Dies muss vom jeweiligen Arbeitgeber bestätigt werden.

An Wochenenden und an Feiertagen findet keine Notbetreuung statt.

 

Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern:

 

Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Regelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte bringen Sie Ihre Kin­der nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Schule, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll ­nach den Empfehlungen des RKI – organisieren können.

Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie die Kinderzahl in den Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erfor­derlich. Beachten Sie auch das mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Fami­lie steigende Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie.

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in die Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtung. Der Beginn der Betreuung wird von der Schulleitung oder der Leitung der Kita individuell mitgeteilt.

Hierzu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der bei der Schule/ der Kita abgegeben oder auch eingescannt und per mail eingereicht werden kann. Das Original kann dann nachgereicht werden. Die Kontaktadressen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage der Einrichtung.

Den Antrag für die Schule erhalten Sie hier.   (Update von Montag, 27.4.2020)

 

Hinweis:

Die Schülerbeförderung zu den Schulen erfolgt mit den üblichen Busverbindungen. Ein Schülerspezialverkehr für die Fahrten zur Notbetreuung in den Schulen wird von Seiten der Stadt Wegberg nicht eingerichtet. Es wird empfohlen die Schüler/innen individuell zur Schule zu bringen oder fahren zu lassen (Auto, Fahrrad, zu Fuß).

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt:

Den Personenkreis, der nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur in einer kritischen Infrastruktur tätig ist, können Sie hier downloaden:

 

 

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